PE Glossar / core dd
Due Diligence (DD)
Kurzdefinition
Systematische Prüfung eines Übernahmeziels vor Vertragsabschluss.
Ausführlich
Due Diligence ist die systematische Prüfung eines Übernahmeziels durch den potenziellen Käufer vor dem Vertragsabschluss. Im PE-Bereich umfasst DD typisch 8 Workstreams (Financial, Legal, Tax, IT, Commercial, HR, ESG, Operations).
🇨🇭 Schweizer Kontext
Schweizer OR Art. 197-210 (Sachgewährleistung)
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